höchstrichterlichen Entscheid (BGE 5A_117/2021), worin das Bundesgericht ein kantonales Urteil nicht als willkürlich taxierte, in dem trotz Alleinobhut der Mutter die für die Unterhaltsberechnung bei alternierender Obhut - 18 - entwickelte Matrix zur Anwendung gebracht worden war (Berufung S. 11). Der von ihm verlangte persönliche Verkehr komme praktisch dem vom für die Anordnung einer alternierenden Obhut notwendigen Mindestbetreuungsgrad von 30 % nahe (Berufung S. 9).