der Reihenfolge Barunterhalt, Betreuungsunterhalt, ehelicher oder nachehelicher Unterhalt aufzufüllen sind und etappenweise vorzugehen ist, indem z.B. in einem ersten Schritt allseits die Steuern (insbesondere auch ein Steueranteil des Kindes) berücksichtigt werden und dann auf beiden Seiten eine Kommunikations- und Versicherungspauschale eingesetzt wird etc. Soweit das den Umständen angemessene familienrechtliche Existenzminimum der Elternteile und der minderjährigen Kinder gedeckt ist, haben die Eltern aus verbleibenden Mitteln den Unterhalt zu bestreiten. Ein danach resultierender Überschuss ist ermessensweise auf die daran Berech-