Beklagten zu begrüssen und zu pflegen, jedoch durch einen Zweiwochenrhythmus beim Besuchsrecht Regelmässigkeit, Stabilität und Sicherheit für die Klägerin 1 zu schaffen sei (Berufungsantwort/Anschlussberufung S. 4 f. unter Hinweis auf den als Beilage 1 verurkundeten Bericht von G. vom 24. Februar 2023).