Der Kläger hielt dem in seiner Berufung im Wesentlichen entgegen, die Vorinstanz verdrehe die Tatsache, dass "Mieter, die unterschreiben, beide Partei sein müssen, was richtig ist", um ihren eigenen falschen Gedanken zu folgen. Zudem sei C._____ durch die Mängel am Mietobjekt massiv betroffen, weshalb sie wieder als Partei eingesetzt werden müsse. Die Argumentation der Vorinstanz sei total falsch.