Der Antrag des Klägers vom 29. Dezember 2022, C._____ auch als Klägerin zuzulassen, da er vergessen habe, sie "hinzuschreiben", sei mit Verfügung vom 19. Januar 2023 rechtskräftig abgewiesen worden. Sein erneuter Antrag anlässlich der Hauptverhandlung sei abgewiesen worden. C._____ sei im Mietvertrag als Partei aufgeführt, jedoch nicht Partei im vorliegenden Prozess. Es fehle dem Kläger daher an der Aktivlegitimation, die Herabsetzung des Mietzinses im konkreten Mietverhältnis alleine zu verlangen (angefochtener Entscheid E. 5).