Es seien deshalb ausserordentliche Richter ausserhalb der Kantone Aargau und Zug einzusetzen, da kantonsintern eine "Verbandelung" bestehe und die Beklagte ihren Sitz im Kanton Zug habe. Gleiches gelte für die Kantone Zürich und Bern, weil dort sein ganzes Leben ruiniert worden sei, da er "trotz sehr langen seriösen Studien + Praktika + sehr guten Prüfungsleistungen kriminell mörderisch abgewiesen" worden sei. Es müssten Richter und Gerichtsschreiber mit einer "sozial-human-christlichen Grundeinstellung" eingesetzt werden, da "bürgerliche, rechtsbürgerliche inkl. -6-