2. 2.1. Der Beklagte verlangt in seiner Berufung die Einsetzung von Richtern und Gerichtsschreibern, die noch nie mit ihm und seiner Familie zu tun gehabt hätten. Nur so bestehe ein vorurteilsfreies Herangehen an die Sache. Das Obergericht habe in der Vergangenheit "immer krass falsch negativ" entschieden. Es seien deshalb ausserordentliche Richter ausserhalb der Kantone Aargau und Zug einzusetzen, da kantonsintern eine "Verbandelung" bestehe und die Beklagte ihren Sitz im Kanton Zug habe.