6. Es sei Frist für die Regelung Kosten (Kv) zu setzen. 7. Es sei uns 1 amtlicher Anwalt einzusetzen." 3.2. Die Instruktionsrichterin des Obergerichts setzte dem Kläger mit Schreiben vom 13. Oktober 2023 eine Frist von zehn Tagen an zur Einreichung eines mit seiner eigenhändigen Unterschrift versehenen Exemplars seiner Berufung. Am 31. Oktober 2023 reichte der Kläger eine verbesserte, mit seiner Originalunterschrift versehene Berufungsschrift ein. 3.3. Mit Verfügung vom 6. November 2023 wies die Instruktionsrichterin das Gesuch des Klägers um Ansetzung einer "Ergänzungsfrist" ab und setzte -5-