Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen wies dieses Gesuch mit Verfügung vom 28. Oktober 2022 ab. 2.5. Mit Eingabe vom 29. Dezember 2022 stellte der Kläger den Antrag, seine "Nochehefrau" C._____ sei ebenfalls als Klägerin im Verfahren gegen die Beklagte zuzulassen. Am 19. Januar 2023 verfügte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen, dass C._____ in diesem Verfahren nicht als Klägerin zugelassen werde. 2.6. Die Beklagte erklärte mit Eingabe vom 27. Februar 2023, dass ihre Eingabe vom 22. Juni 2022 als Klageantwort gelte.