Es liegen keine Anhaltspunkte vor, welche begründete Zweifel an der Richtigkeit des Inhalts dieser ärztlichen Schreiben aufwerfen würden. Dem steht auch der Umstand nicht entgegen, wonach die Klägerin im Juli 2020 noch […] in die Ferien ging. Denn die Klägerin ging erst im August 2020 – also nach den […]ferien – wieder zu ihrer Ärztin in Behandlung und es erfolgte erst dann das Spektral-CT (Berufungsantwort Rz. 15), gestützt auf welches die Ärztin zur so frühzeitigen - 10 -