Jedenfalls sei es ihr auch ohne Einschränkungen von Mitte bis Ende Juli 2020 noch möglich gewesen, […] in die Ferien zu fahren. Da keine relevanten Beschwerden, Schmerzen oder eine mögliche Arbeitsunfähigkeit die Operation veranlasst hätten, sondern einzig der Befund aus dem Spektral-CT, sei eine Operation nicht dringlich gewesen. Es gäbe keine Anhaltspunkte, weshalb bei der Klägerin gerade einmal sechs Tage vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses eine Operation indiziert gewesen sein soll. Im vorliegenden Fall sei es der Klägerin zumutbar gewesen, die Operation auf einen Termin nach dem 30. September 2020 zu verlegen (Berufung, S. 9 ff.).