Man habe es besprochen und man habe anhand der Differenzen sich einfach darauf geeinigt, dass es auf den 15. Juli dann so sein würde mit dieser Kündigung (act. 83). Diese Aussagen über die Vereinbarung einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses deuten grundsätzlich auf die gegenseitigen Willenserklärungen bei einer Aufhebungsvereinbarung hin. Als Grund für die Simulation könnte nach den Aussagen des Zeugen C._____ und der -8- Klägerin das Vermeiden von zusätzlichen Einstelltagen bei der Arbeitslosenversicherung in Frage kommen (act. 81 und 83).