So führte C._____ auf die Frage, ob an der gemeinsamen Besprechung vom 20. Juni 2020 beschlossen worden sei, das Arbeitsverhältnis Ende September 2020 zu beenden, aus, das stimme, das sei beschlossen worden (act. 81). Die Klägerin führte auf die Frage, auf welches Datum der Beklagte ihr am 20. Juni 2020 gekündigt habe, aus, er habe nicht am 20. Juni gekündigt. Man habe es besprochen und man habe anhand der Differenzen sich einfach darauf geeinigt, dass es auf den 15. Juli dann so sein würde mit dieser Kündigung (act. 83).