Die Klägerin habe seit dem 1. Oktober 2018 für den Beklagten gearbeitet und sei im September 2020 am Ende ihres zweiten Dienstjahres gestanden. Das Arbeitsverhältnis der Klägerin habe damit unter Berücksichtigung der 90-tägigen Sperrfrist von Art. 336c Abs. 1 lit. b OR nicht am 30. September 2020, sondern erst am 31. Dezember 2020 geendet (angefochtener Entscheid E. 4.2.2).