2.2. Mit Stellungnahme vom 8. Oktober 2021 (Postaufgabe: 10. Oktober 2021) beantragte der Beklagte, die Klage sei kostenfällig abzuweisen. 2.3. Mit Replik vom 25. November 2021 hielt die Klägerin an ihren in der Klage und mit Duplik vom 5. Januar 2022 der Beklagte an seinen in der Klageantwort gestellten Begehren fest. 2.4. Am 12. September 2022 fand vor dem Bezirksgericht Baden, Arbeitsgericht, die Hauptverhandlung statt, anlässlich derer der Zeuge C._____ (Lebenspartner der Klägerin) und die Parteien befragt wurden. Zudem hielten die Parteien ihre Schlussvorträge. 2.5. Mit Entscheid vom 12. September 2022 erkannte das Bezirksgericht Baden, Arbeitsgericht, wie folgt: