Daraus ergibt sich für C._____ ein Unterhaltsbetrag in der Höhe von Fr. 395.00 (Fr. 945.00 [Anteil Beklagter am familienrechtlichen Existenzminimum von C._____] ./. Fr. 550.00 [vom Beklagten getragene Kosten]). Für D._____ ergibt sich ein Unterhaltsbetrag in der Höhe von Fr. 434.00 (Fr. 984.00 [Anteil Beklagter am familienrechtlichen Existenzminimum von D._____] ./. Fr. 550.00 [vom Beklagten getragene Kosten]).