Daraus ergibt sich ein Unterhaltsbeitrag für C._____ in der Höhe von Fr. 797.00 (Barunterhalt Fr. 677.00 [Fr. 1'227.00 {Anteil Beklagter am familienrechtlichen Existenzminimum} ./. Fr. 550.00 {vom Beklagten getragene Kosten}] zzgl. Betreuungsunterhalt Fr. 120.00) sowie für D._____ von Fr. 697.00 (Barunterhalt Fr. 577.00 [Fr. 1'027.00 {Anteil Beklagter am familienrechtlichen Existenzminimum} ./. Fr. 450.00 {vom Beklagten getragene Kosten}] zzgl. Betreuungsunterhalt Fr. 120.00).