Die zu berücksichtigenden betreibungsrechtlichen oder erweiterten familienrechtlichen Existenzminima des Beklagten belaufen sich für Phase 1 und 1a auf Fr. 3'820.00 (Grundbetrag: Fr. 1'350.00; Wohnkosten: Fr. 1'400.00 abzgl. Wohnkostenanteil der Kinder Fr. 500.00; KVG-Prämie: Fr. 350.00; Arbeitsweg: Fr. 900.00; auswärtige Verpflegung: Fr. 220.00; Steuern pauschal: Fr. 100.00), für die Phase 1b auf Fr. 3'765.00 (neu: Steuern: Fr. 45.00), für die Phasen 2 und 3 auf Fr. 3'720.00 (neu: Steuern: Fr. 0.00), für Phase 4 und 5 auf Fr. 4'220.00 (neu: Kommunikations- und Versicherungspauschale: Fr. 100.00;