Ungerade Wochen Montag Dienstag Mittwoch Donners- Freitag Samstag Sonntag tag Morgen Klägerin Beklagter Beklagter Klägerin Klägerin Beklagter Beklagter Nachmittag, Klägerin Beklagter Beklagter Klägerin Klägerin Beklagter Beklagter ab 13:00 Uhr Abend/Nacht Klägerin Beklagter Beklagter Klägerin Klägerin Beklagter Beklagter 4. 4.1. Die Vorinstanz bildete für die Bestimmung des Unterhalts für die beiden Kinder der Parteien sechs Phasen (angefochtener Entscheid E. 5.1.4):