Hinzu komme, dass nicht erwartet werden könne, dass allfällige mit der Kinderbetreuung betrauten Drittpersonen diese zeitaufwändigen Autofahrten übernehmen. Die Eltern versuchten grösstenteils, die Betreuung persönlich zu übernehmen, könnten dies aber wegen ihrer Schichtarbeit nicht jeden Monat fix gewährleisten. Diese Mehrarbeit sei neben den Eltern auch nicht Drittpersonen zuzumuten. Weiter sei nochmals zu betonen, dass die Wohnorte der Eltern 27 Kilometer auseinander liegen. Die Kinder können somit nicht selbständig zwischen Kindergarten/Schule und den beiden Wohnorten der Parteien hin- und herpendeln.