Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin an den Unterhalt der gemeinsamen Kinder C._____ und D._____ rückwirkend seit 01.10.2022 bis zu deren Volljährigkeit bzw. bis zum ordentlichen Abschluss einer Erstausbildung, monatlich im Voraus, jeweils auf den ersten eines jeden Monats, folgende Unterhaltsbeiträge (Bar- und Betreuungsunterhalt) zu bezahlen: