3.5. Die vorstehenden Unterhaltsbeiträge basieren auf 106.3 Punkten des Landesindexes der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik (Stand Mai 2023; Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). Sie werden jährlich auf den 1. Januar, erstmals auf den 1. Januar 2024, gemäss dem Indexstand per November des Vorjahres nach folgender Formel der Teuerung angepasst: Neue Unterhaltsbeiträge = ursprüngliche Unterhaltsbeiträge x neuer Index vom Nov. des Vorjahres 106.3 Die Anpassung der Unterhaltsbeiträge findet nur statt, soweit der Beklagte nicht mit Urkunden nachweist, dass das Einkommen nicht entsprechend der Teuerung gestiegen ist.