2.3. Mit Replik vom 11. Mai 2023 (Klägerin) und mit Duplik vom 5. Juni 2023 (Beklagter) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. 2.4. Am 26. Juni 2023 fand vor dem Präsidium des Familiengerichts Zurzach eine Verhandlung statt, anlässlich welcher die Parteien befragt wurden sowie die Parteien zum Beweisergebnis Stellung nehmen konnten. 2.5. Mit Entscheid vom 26. Juni 2023 erkannte das Bezirksgericht Zurzach, Präsidium des Familiengerichts, u.a. folgendes: " 1. 1.1. Die gemeinsamen Kinder C._____, geboren am tt.mm. 2018, und D._____, geboren am tt.mm. 2021, werden unter die alleinige Obhut der Klägerin gestellt. -4-