1.6. Mit Beschwerdebegehren Nr. 3 beantragt der Kläger eventualiter, "[d]ie Vorinstanz sei anzuweisen, den auszugsweisen Beizug der Akten aus dem Scheidungsverfahren aaa betroffenen Personen (Parteien des Verfahrens -8- aaa) vor Zustellung der Urkunden an die Beschwerdegegnerin das rechtliche Gehör zur geplanten Offenlegung zu gewähren [sic]".