3.2. Mit Verfügung des Instruktionsrichters des Obergerichts vom 27. September 2023 wurde das klägerische Gesuch um Aufschub der Vollstreckung in Bezug auf Dispositiv-Ziffer 1 des Beschlusses des Bezirksgerichts Bremgarten, Arbeitsgericht, vom 6. September 2023 gutgeheissen und dem Rechtsmittel des Klägers insoweit die aufschiebende Wirkung erteilt. Im Übrigen wurde das Gesuch um Aufschub der Vollstreckung abgewiesen. Die Beschwerde wurde an die Beklagte zur Erstattung einer Beschwerdeantwort zugestellt. Es wurden die Akten des Verfahrens ZVE.2022.26 des Obergerichts des Kantons Aargau beigezogen. 3.3. Die Beklagte erstattete am 6. Oktober 2023 Beschwerdeantwort mit den Anträgen: