5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). VERFAHRENSANTRÄGE: Der Beschwerde sei bereits vor Anhörung der Gegenpartei (superprovisorisch) die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Es seien die Akten des Verfahrens ZVE.2022.26 beizuziehen." -4-