Kläger am Handlauf des Gerüsts festhalten wollen. Als er sich darauf gestützt habe, habe sich die Stange gelöst und er sei kopfvoran auf den Balkon gekippt. Er habe gleich nach dem Unfall gesehen, dass der Sicherheitsclip bei dieser Stange gefehlt habe. Herr E._____ habe Fotos davon gemacht. Der Kläger habe eine mindestens 7 cm lange blutende Wunde auf der Oberseite des Kopfes gehabt und sei ins Spital gebracht worden (Übersetzung des Befragungsprotokolls S. 2; act. 447). Auf die Frage, ob er die ihm erläuterte Unfallschilderung des Klägers bestätigen könne, sagte C._____ aus, er bestätige, dass der Kläger vom Gerüst gestürzt sei. Aus seiner Sicht sei er vornüber gestürzt.