befunden (act. 549 f.; KB 9). 2.6.4. C._____ hat den Unfallhergang am 20. Januar 2014 gegenüber einem Mitarbeiter des Regressdiensts der Suva Basel telefonisch geschildert und seine Aussagen am 28. Januar 2014 unterschriftlich bestätigt. Er hat angegeben, der Kläger und er hätten sich auf dem Gerüstlauf befunden. Der Kläger habe eine Bohrmaschine in der linken Hand gehabt und habe sich am Gerüsthandlauf rechts (Innenseite des Gerüstes; dem Haus zugewandte Seite) festgehalten. Sie seien geradeaus auf den Gerüstbrettern entlanggelaufen.