Anschliessend habe er den rechten Fuss auf die unterste Ebene des Gerüsts gesetzt und mit Schwung und in leichter Rücklage mit der rechten Hand eine Geländerstange an der Aussenseite des Gerüsts (auf der gegenüberliegenden Seite des Gerüstgangs) ergriffen, um sich nach oben zu ziehen. In jenem Moment habe die Geländerstange nachgegeben, sodass er mitsamt der losen Stange in der Hand rücklings vom Gerüst mit Kopf, Nacken und linkem Kniegelenk auf den Betonboden des Gartensitzplatzes gefallen sei (Klage Rz. 16 ff., Replik Rz.