2.6. Gestützt auf den Arztbericht des Gesundheitszentrums […] vom 26. Juni 2012 ist erstellt, dass der Kläger am 15. Mai 2012 eine Schädelkontusion und eine Kontusion des linken Knies erlitten hat (KB 11). Für das Obergericht bestehen hingegen erhebliche Zweifel daran, dass der Unfall des Klägers am 15. Mai 2012 durch die ungesicherte Gerüststange -9- verursacht worden ist, womit dem Kläger der Nachweis des Kausalzusammenhangs auch unter der Geltung des Beweismasses der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nicht gelingt.