Rz. 40 f.; vgl. Illustrationen Baugerüst und Montage Geländerstange in Klagebeilage [KB] 4 und 5). Auf dem Foto in KB 9 ist ersichtlich, dass an einem Gerüstpfosten der Sicherungsbolzen am Verbindungsstück fehlt und die Geländerstange ungesichert auf dem Verbindungsstück liegt. Der Zeuge E._____, Geschäftsführer der G._____ GmbH, hat anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigt, dass er das betreffende Foto nach dem Unfall des Klägers auf der Baustelle in Möhlin gemacht habe. Er habe am Unfalltag, dem 15. Mai 2012, gehört, dass der Kläger einen Unfall gehabt und Frau F._____ ihn schon geholt und ins Spital gebracht habe. Er sei danach zur Baustelle nach Möhlin gefahren.