Es ist unbestritten, dass am Gerüst der Beklagten auf der Baustelle L._____ in Möhlin ein System mit Sicherungsbolzen verwendet worden ist, bei dem die (horizontalen) Geländerstangen durch Sicherungsbolzen am Verbindungsstück des (vertikalen) Geländerpfostens gesichert sind. Der bewegliche Sicherungsbolzen wird dabei zur Montage einer Geländerstange in die Waagerechte gehoben und bewegt sich nach dem Durchschieben der Öffnung der Geländerstange auf das Verbindungsstück durch die Schwerkraft wieder in die Vertikale, wodurch er das unbeabsichtigte Herausgleiten der Gerüststange verhindert (Klage Rz. 13 f.; Klageantwort -8-