Der Zeuge C._____ beschreibe einen vollumfänglich anderen Sturz als der Kläger und die Zeugen E._____ und D._____ hätten den angeblichen Unfall nicht gesehen. Zudem werde die Unfallschilderung des Klägers durch die verschiedenen Arztberichte nicht gestützt. Die Vorinstanz sei daher zu Recht davon ausgegangen, dass eine Kausalität zwischen einem (von der Beklagten bestrittenen) Mangel am -7- Gerüst und den behaupteten Beschwerden des Klägers zu verneinen sei (Berufungsantwort S. 3 ff.).