2.2. Die Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 7'395.90 werden dem Kläger auferlegt und mit seinem Vorschuss von gesamthaft Fr. 3'990.00 sowie demjenigen der Beklagten in der Höhe von Fr. 900.00 verrechnet. Der Kläger hat dem Bezirksgericht Rheinfelden Fr. 2'505.90 nachzuzahlen und der Beklagten Fr. 900.00 direkt zu ersetzen. 3. Dem Kläger werden die obergerichtlichen Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 3'090.00 auferlegt und mit seinem Kostenvorschuss vor Obergericht verrechnet. Der Kläger hat die obergerichtlichen Gerichtskosten an die Obergerichtskasse zu bezahlen.