2. 2.1. Die Gerichtskosten vor Präsidium des Zivilgerichts Rheinfelden bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 4'635.00 b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 35.75 c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 2'725.15 Total Fr. 7'395.90 -4- Die erstinstanzlichen Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 4'635.00 sowie den Beweisführungskosten von Fr. 35.75 und Übersetzungskosten von Fr. 2'725.15, betragen Fr. 7'395.90.