2.10. Mit Urteil vom 10. Juli 2023 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden: In Nachachtung des Urteils des Obergerichts des Kantons Aargau vom 4. März 2022 (ZVE.2021.62) wird das aufgehobene Urteil des Präsidiums des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 7. Juli 2021 wie folgt neu gefasst: 1. Die Klage wird abgewiesen.