2.2. Die Beklagte beantragte mit Klageantwort vom 31. Oktober 2016 bzw. mit Duplik vom 12. Dezember 2017 die vollumfängliche Abweisung der Teilklage unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer) zulasten des Klägers. -3- 2.3. Mit rechtshilfeweiser Einvernahme vom 30. September 2019 und vom 14. März 2020 wurde der Zeuge C._____ befragt. 2.4. Am 4. Juni 2021 fand die erstinstanzliche Hauptverhandlung mit Befragung der Zeugen D._____, E._____ und F._____ sowie der Parteien statt. 2.5. Mit Urteil vom 7. Juli 2021 wies die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden die Klage ab.