2. Ziff. 5.1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs wird in zeitlicher Hinsicht wie folgt angepasst: […] - beim Vater vor Beginn der vierten Phase einen Hausbesuch zu machen, um abzuklären, ob die Wohnung kindsgerecht eingerichtet ist und dem Familiengericht als Kindesschutzbehörde Bericht darüber zu erstatten. 3. Das Gesuch der Beklagten 2 um unentgeltliche Rechtspflege für das obergerichtliche Verfahren wird abgewiesen. 4. Die obergerichtliche Entscheidgebühr von Fr. 2'500.00 wird der Beklagten 2 auferlegt. 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: […] - 14 -