1.6. Soweit D._____ vorbringt, C._____ sei auch mindestens zweimal notfallmässig aufgegriffen worden (Berufung S. 6), ist dem zu entgegnen, dass es sich beim Vorfall im Mai 2021 um eine «sonstige akute vorwiegend wahnhafte psychotische Störung» gemäss F23.3 des ICD10_2021 gehandelt hat (vgl. Dokument «Minimal Clinical Dataset» vom 3. Mai 2023 10:40:29; eingereicht von C._____ anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung), mithin um keine andauernde Störung. Anlässlich der Behandlung im Mai 2022 wurden die Diagnosen «Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen: Psychotische Störung»