1.5. Mit Berufung bringt D._____ ferner vor, C._____ habe selbst zugegeben, bereits eine Ausnüchterungszelle demoliert zu haben, womit Hinweise auf ein erhebliches Aggressionspotential bestünden. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich diese Aggression nicht gegen Menschen gerichtet hat (vgl. act. 58). Anhaltspunkte für ein erhöhtes Aggressionspotential gegenüber Menschen und insbesondere gegenüber A._____ liegen nicht vor.