1.4. Mit Berufung bringt D._____ weiter vor, sie habe den Verdacht, dass sich Corrado C._____ gegenüber der Klägerin inakzeptabel verhalten habe und dies auch in Zukunft tun würde. Sie verweist hierfür auf S. 13 des Protokolls der Hauptverhandlung (Berufung S. 6). Dort sind folgende Äusserungen von D._____ zum Verdacht auf sexuellen Missbrauch vermerkt: A._____ habe sich einmal nach einem Abend, nachdem C._____ sie gehütet habe, komisch verhalten. A._____ sei dann immer mit dem Kopf Richtung Geschlechtsteil runter und habe dort etwas gesucht zum Saugen und habe ständig den Finger in den Mund gesteckt. A._____ habe ihr damit klare Zeichen gegeben, dass etwas vorgefallen sei.