3. Dispositiv-Ziff. 6.2 des angefochtenen Entscheids sei aufzuheben. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten des Beklagten 1. 5. Der Beklagten 2 sei für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der Unterzeichnende als ihr unentgeltlicher Rechtsvertreter einzusetzen. 3.2. Am 26. September 2023 teilte A._____ mit, auf eine Berufungsantwort zu verzichten. 3.3. C._____ liess sich innert angesetzter Frist nicht vernehmen. 3.4. Am 14. Mai 2024 reichte der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden einen Beistandsbericht ein.