Die Beklagte 2 (Mutter) wird voraussichtlich eine Teil-IV-Rente in noch nicht bekannter Höhe erhalten sowie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. [10.-13. unentgeltliche Rechtspflege, Gerichtskosten, Parteientschädigungen] 3. 3.1. D._____ erhob am 14. September 2023 Berufung gegen das ihr am 14. August 2023 in begründeter Form zugestellte Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 5. Juni 2023 und beantragte: