6.4. Mit dem festgesetzten Unterhalt ist der gebührende Unterhalt der Klägerin gedeckt. [7.-8. Indexierung der Unterhaltsbeiträge, Erziehungsgutschriften] 9. Die Unterhaltsberechnung stützt sich auf folgende Grundlagen: - monatliches quellenbesteuertes Nettoeinkommen des Beklagten 1 (Vater) (inkl. Anteil 13. Monatslohn und Nebenerwerbs, exkl. Familienzulagen): Fr. 4'035.00 - monatliches Nettoeinkommen der Klägerin (inkl. Familienzulage): Fr. 200.00