2.4.4. Die Beklagte hat sich in ihrer Klageantwort vom 7. März 2022 zur Sache geäussert, indem sie unter anderem das Vorliegen eines gültigen Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien mit tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen bestritten und damit materiell zur Klage Stellung genommen hat. Sie hat dazu und damit zur Sache auch diverse Beweisanträge gestellt. Entsprechend hat sie hauptsächlich die Abweisung der Klage beantragt -8-