Angesichts der Gruppentrainings und mangels Privattrainers sind solche Kadertrainings mithin als üblicher Gebrauch zu qualifizieren. Bei zwei Trainings à 2 Stunden pro Woche dürfte es sich bei den verbreiteten Sportarten um Zeitaufwand im unteren Bereich des üblichen Trainingsumfangs von Kindern im Primarschulalter handeln, sodass die fraglichen Unterrichtsverträge zweifellos dem Freizeitbereich zuzurechnen sind. Auch wenn beim Tennis im Vergleich zu anderen Sportarten für denselben Trainingsumfang höhere Kosten anfallen, sprengt dies auch wertmässig den Rahmen des üblichen Konsums keineswegs.