2.4. Mit Teil- und Zwischenentscheid vom 2. August 2023 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Aarau: 1. 1.1. Auf das Rechtsbegehren-Ziffer 1 wird eingetreten. 1.2. Auf das Rechtsbegehren-Ziffer 2 wird insoweit eingetreten, als die Klägerin die Beseitigung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 12. Februar 2021) begehren liess. 1.3. Auf das Rechtsbegehren-Ziffer 3 wird eingetreten. 1.4. Im Übrigen wird auf die Klage nicht eingetreten. 2. Die Kosten werden im Endentscheid verlegt.