Dann habe sie gesagt, dann müsse sie weiterarbeiten. Aber sie habe nicht gesagt, dass sich die Klägerin nicht weiter bewerben dürfe für etwas anderes, als sie den Vertrag unterschrieben habe. Erst im März 2020 habe sie die Klägerin gefragt, ob es eine Option für sie wäre, den Wirtekurs zu machen. Sie habe zuerst wissen wollen, wie die Klägerin arbeite. Über den Wirtefernkurs hätten sie erst geredet, als die Klägerin geschrieben habe, sie würde Hauslieferungen machen. Sie habe dann angerufen und gefragt, ob es eine -7-