Die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Klägerin wird dadurch gestärkt, als ihre Aussagen den Umstand, weshalb der Platzhalter zur Dauer der Befristung im Vertrag nicht ausgefüllt wurde (Datum ab Schulungsanmeldung), plausibilisiert. Überdies decken sich ihre Aussagen mit den von ihr während des Bewerbungsgesprächs erstellten Notizen (Klagebeilage 6). Zur Glaubhaftigkeit tragen auch die erwähnten Hintergrunddetails zu den Reiseplänen bei.