Bei der Parteibefragung hat die Klägerin ausgesagt, die Beklagte habe ihr anlässlich des telefonischen Bewerbungsgesprächs mitgeteilt, dass sie jemanden für eine Ausbildung für das Wirtepatent suche, wobei es sich um eine unkündbare Anstellung auf zwei Jahre handle. Da habe sie «einen Moment gestockt», weil sie aufgrund des Sabbaticals ihres damaligen Freundes und jetzigen Ehemannes in den Sommerferien mit der Tochter vier Wochen habe reisen wollen. Über einen Monat als Backpacker herumreisen, sei ihr persönlicher Lebenstraum und es hätte gepasst, da ihr damaliger Freund bzw. jetziger Ehemann nicht einfach unbezahlt oder frei nehmen könne. Da habe sie schon einen Moment überlegt, aber die